Verjährungseintritt von Sozialplanansprüchen

(c) Thorben Wengert / pixelio.de
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Ansprüche aus dem Sozialplan verjähren drei Jahre nach Fälligkeit. Der Zeitpunkt der Fälligkeit richtet sich nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Verteilung der Masse, weil vorher der konkrete Anspruch noch unsicher ist. Dies geht aus einem rechtskräftigen Urteil des LAG Düsseldorf vom 10.10.2013 hervor (5 Sa 823/13).

Der klagende Arbeitnehmer war bei einem Unternehmen, über dessen Vermögen im Oktober 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bis Ende Januar 2004 beschäftigt. Der als Insolvenzverwalter bestellte Beklagte zeigte gegenüber dem Insolvenzgericht Masseunzulänglichkeit an und vereinbarte mit dem Betriebsrat Mitte Oktober 2003 einen Sozialplan. Der für den Kläger errechnete Abfindungsanspruch i. H. v. knapp 15.000 Euro war in den halbjährlichen Zwischenberichten des Insolvenzverwalters mit einer Quote berücksichtigt worden. Ende 2012 teilte dieser aber dem Arbeitnehmer mit, dass Verjährung eingetreten sei und der Anspruch nicht mehr berücksichtigt werden könne. Hiergegen wandte sich der Kläger und wollte gerichtlich feststellen lassen, dass ihm der Sozialplananspruch weiterhin zusteht.

Das ArbG Duisburg und das LAG Düssledorf gaben der Klage statt. Zwar verjährt der Sozialplananspruch innerhalb von drei Jahren ab Fälligkeit, also grundsätzlich mit Ende des Arbeitsverhältnisses, jedoch hat die Verjährungsfrist wegen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit noch vor Abschluss des Sozialplans nicht zu laufen begonnen. In diesem Fall wird der Anspruch erst mit Beendigung des Insolvenzverfahrens und nach Verteilung der Masse fällig, weil zuvor der Anspruch an sich sowie die Höhe unsicher sind. Darüber hinaus stellt es einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar, wenn sich der Insolvenzverwalter nun auf Verjährung beruft, obwohl die Ansprüche jahrelang in den Zwischenberichten auftauchten. Der Arbeitnehmer konnte objektiv betrachtet davon ausgehen, dass die Sozialplanansprüche ordnungsgemäß zur Auszahlung kommen.

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