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Verschlüsselte Zeugnissprache

Verschlüsselte Zeugnissprache

Die Formulierung in einem Zeugnis, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer „als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ hat, impliziert für einen objektiven Empfänger nicht, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten in Wahrheit für desinteressiert und unmotiviert hält (BAG, Urt. v. 15.11.2011 – 9 AZR 386/10).  Der Kläger war von April 2004 bis Februar 2007 im „SAP Competence Center“ der Beklagten tätig. Sein Zeugnis enthielt folgenden Absatz: „Wir haben den Kläger als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennengelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte. Der Kläger war jederzeit bereit, sich über die normale Arbeitszeit hinaus für die Belange des Unternehmens einzusetzen. Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ Der Kläger war der Meinung, die Formulierung „kennengelernt“ sei negativ besetzt und bringe verschlüsselt das genaue Gegenteil zum Ausdruck.

 

Die Klage war in allen Instanzen erfolglos. Nach Ansicht des BAG steckt für einen objektiven Empfänger in der Formulierung, „als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ nicht die verschlüsselte Botschaft, dass der Kläger stattdessen desinteressiert und unmotiviert war.

 

Redaktion (allg.)