VG Berlin zur Kleiderordnung an der Fleischtheke

(c) Rainer Sturm / pixelio.de
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Bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen stellen keine geeignete Arbeitsbekleidung in einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb dar. Das entschied das VG Berlin in zwei Urteilen vom 24.3.2015 (VG 14 K 344.11 und VG 14 K 150.12).

Bei Kontrollen stellte das Bezirksamt fest, dass das Bedienungspersonal im Bereich Fleisch- und Wurstwaren in den vier Geschäften eines Lebensmitteleinzelhandelsunternehmens in Berlin bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen trugen. Die Behörde gab dem Unternehmen auf, für helle Arbeitskleidung des Personals zu sorgen. Nur hier sei der Grad der Verschmutzung eindeutig sichtbar. Dem hielt der Inhaber der Geschäfte entgegen, dass die Kleidung seiner Mitarbeiter farbecht sei und diese aus Gründen der „Corporate Identity“ verwendet würde. Zudem werde sie mindestens täglich gewechselt, eine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung heller Arbeitskleidung bestehe nicht. Konkrete Mängel oder Verunreinigungen konnte die Behörde nicht feststellen. Deshalb klagte der Unternehmer gegen die Anordnung.

Das VG Berlin wies die Klagen jedoch mit der Begründung ab, dass die beanstandete Kleidung gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung verstoße. Hiernach müssen entsprechend tätige Personen geeignete und saubere Arbeitsbekleidung tragen. Da auf den bordeauxroten Hemden und schwarzen Schürzen Verschmutzungen mit Blut oder Fleischsaft nicht so schnell zu erkennen sind wie bei heller Kleidung, sind sie nicht geeignet zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzes. Die Arbeit mit leicht verderblicher, unverpackter Ware tierischer Herkunft erfordert es, dass die Beschäftigten sofort in der Lage sind, Verschmutzungen schnell und einfach zu bemerken. Das ist nur mit heller Arbeitskleidung gewährleistet, sodass das behördliche Einschreiten rechtmäßig war.

Der Kläger kann gegen die Urteile Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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