Arbeitsverträge optimal gestalten – aktuelle Rechtsprechung
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Arbeitsverträge und deren Inhalt sind eine Visitenkarte des Unternehmens und ein wichtiger Bestandteil, um neues Personal zu gewinnen. Die Gestaltung des Arbeitsvertrages ist nicht nur vor diesem Hintergrund wichtig. Sie muss auch rechtssicher erfolgen, da fehlerhafte oder nicht vorhandene Regelungen für ein Unternehmen sehr teuer werden können.
In unserem Online-Seminar erläutern wir Ihnen die wichtigsten Regelungen bei der Kontrolle von Arbeitsverträgen nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen auf die aktuelle Rechtsprechung ein. Thematisiert werden u.a.:
- Einbeziehungs-, Transparenz- und Angemessenheitskontrolle; überraschende Klauseln
- Anforderungen des Nachweisgesetzes
- Regelungen zum Arbeitsort (Weisungsrecht, Home-Office, mobiles Arbeiten, Workation)
- Arbeitszeitregelungen
- Regelungen zum Urlaub
- Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
- Regelungen zur Anwendung von Tarifverträgen
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Altersbefristungsregelungen
- Betriebsöffnungsklauseln im Arbeitsvertrag
- Ausschlussfristen
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
Ziel des Online-Seminars ist es, dass Sie einen umfassenden Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten erlangen.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Isabelle Puhl
Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin
Counsel
Isabelle Puhl berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, einschließlich der Vertretung vor Arbeits-, Zivil- und Sozialgerichten. Sie verfügt über umfassende Erfahrung bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für nationale und internationale Mandanten, einschließlich komplexer Vergütungssysteme. Bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen unterstützt Isabelle Puhl bei der Einführung von Unternehmensrichtlinien, u. a. zur Sicherstellung der geltenden Gesetze und der Corporate Governance Standards.
Dr. Markus Diepold
Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht │ Partner
Dr. Markus Diepold berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie in Fragen des Sozialversicherungsrechts. Er vertritt Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände bundesweit in Prozessen vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht sowie dem Landgericht oder Oberlandesgericht.