Die Antragstellung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
halfpoint/stock.adobe.com
Das Live-Webinar kostet 129,00 Euro zzgl. USt.
Abonnenten erhalten 20 % Preisvorteil
Eine Stornierung der Bestellung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei in Ihrem Benutzerprofil möglich.
Teilnehmer können mit Ihrem Login die Aufzeichnung kostenfrei ansehen.
Nichtteilnehmer können die Aufzeichnung mit 35 % Rabatt vom Originalpreis erwerben.
inkl. 30 Minuten Pause
Problemfelder in der Praxis – typische Fehler vermeiden
Auch in arbeitsgerichtlichen Prozessen ist die Antragstellung ein zentraler Bestandteil der mündlichen Verhandlung und hat eine herausragende Bedeutung. Der Antrag bestimmt den Streitgegenstand und damit auch die Vollstreckbarkeit. Außerdem bestimmt der Antrag den Umfang der Rechtskraft eines Urteils. Kurzgefasst: mit der Antragstellung wird der Rechtszug „auf das Gleis gesetzt“. Hierbei sollten Fehler tunlichst vermieden werden!
In der Praxis wird der korrekten Formulierung der Anträge häufig nicht die notwendige Sorgfalt zugemessen. Die daraus nachteilhaften Folgen für die Parteien können beträchtlich sein. Unser Online-Seminar möchte an dieser Stelle Hilfestellung leisten. Es richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte und Verbandsvertreter, die für die unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Fragestellungen entsprechende Anträge formulieren müssen.
Inhalte:
- Korrekte Antragsformulierung, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen, Abrechnungsklagen, Klage auf (Weiter-) Beschäftigung, ….
- Fallbeispiele aus der forensischen Praxis
- Aktuelle Rechtsprechung
- Vermeidung typischer Fehler
- Besonderheiten der Zwangsvollstreckung im Arbeitsrecht
- Einstweiliger Rechtsschutz
Unser Online-Seminar macht Sie fit für die praxisrelevanten Problemfelder bei der Antragstellung im Arbeitsgerichtsprozess.
ZIELGRUPPE: Geschäftsführer, Personalverantwortliche, Entscheidungsträger in der Rechts- und Personalabteilung, Fach- und Führungskräfte, Fachanwälte für Arbeitsrecht
ZERTIFIZIERUNG: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Stunden gem. § 15 FAO. Die nachgewiesenen Stunden der Online-Fortbildung mit Anwesenheitskontrolle wer-den von den Kammern vollumfänglich und unbegrenzt anerkannt.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Matthias Mohn
Richter am Arbeitsgericht
Arbeitsgericht Freiburg