Update Rechtsprechung Arbeitsrecht – Teil 4
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Das Arbeitsrecht unterliegt dem ständigen Wandel der Rechtsprechung. Handwerkliche Fehler sind teuer und vermeidbar. Personalverantwortliche müssen dafür die aktuellen Entwicklungen im Auge behalten.
Folgende Entscheidungen haben unsere Referenten im 4. Teil für Sie zusammengestellt:
Berechtigung zur Verrechnung von Zeitkonten – fehlende Zustimmung der Beschäftigten – Betriebsvereinbarung wirksam?
LAG Köln, Urt. v. 15.09.2023 – 4 Sa 382/23
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen, Chat-Gruppe und Vertraulichkeit
BAG, Urt. v. 24.08.2023 – 2 AZR 17/23
Versetzung und Direktionsrecht – Berücksichtigung behinderungsgerechter Beschäftigung
LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.06.2023 – 12 Sa 331/23
Dienstwagen als Lohnleistung – Wert des Sachbezugs
BAG, Urt. v. 31.05.2023 – 5 AZR 273/22
Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht bei AU – Kündigung und Abmahnung
LAG Berlin-Brandenburg, Urt. 13.07.2023 – 10 Sa 625/23
Die Referenten benennen die Konsequenzen für die Praxis und geben Handlungsempfehlungen sowie – bei Bedarf – Tipps zur Vertiefung. Auf dieser Grundlage halten Sie sich immer auf dem neuesten Stand.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Sebastian Günther
GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sebastian Günther berät überwiegend im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L). Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung und Befristung.
Dr. Martin Römermann
SKW Schwarz Rechtsanwälte mbB, Berlin
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht l Partner
Dr. Martin Römermann ist in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie in angrenzenden Fragen des Gesellschaftsrechts erfahren und gerichtlich wie außergerichtlich ein routinierter Verhandlungsführer. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt er vornehmlich mittelständische und große Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, bei der Restrukturierung und Sanierung sowie im Tarif- und Betriebsverfassungsrecht.