Geleitwort: 2016 – Jahr der Entscheidung(en)?

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 Volker Hassel - Chefredakteur der Zeitschrift, Arbeit und Arbeitsrecht, Berlin; Foto: Katy Otto
Volker Hassel - Chefredakteur der Zeitschrift, Arbeit und Arbeitsrecht, Berlin; Foto: Katy Otto

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

was war 2015 doch für ein fürchterliches Jahr: Es begann quasi am 7. Januar mit dem Massaker in der Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ in Paris, der Stadt, die am 13. November weitere furchtbare Terroranschläge erleiden musste. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Hinterbliebenen der Kollegen und aller weiteren Opfer. Zur Mahnung und zum Gedenken hängt in unserer Redaktion die Ausgabe 1178 „Tout est pardonné – Je suis Charlie“.
Das Jahr ging furchtbar weiter: Der islamistische Terror vor allem in Vorderasien und Afrika sowie der Bürgerkrieg in Syrien führten dazu, dass viele Menschen sich unter Lebensgefahr auf die Flucht nach Europa machten; das Foto des im Mittelmeer ertrunkenen kleinen Aylan Kurdi – drei Jahre alt, aus der syrischen Stadt Kobanê – am Strand von Bodrum liegend, ging um die Welt.
Mittlerweile sind ca. eine Million Flüchtlinge in Deutschland angekommen – eine Herausforderung für die Kommunen und Verwaltungen, aber auch für die Gesellschaft und nicht zuletzt für den Arbeitsmarkt. Integration kann nur gelingen, wenn Politik und Wirtschaft hier die nötigen Voraussetzungen schaffen.
Was hatte das Jahr 2015 arbeitsrechtlich zu bieten? Vor allem Arbeitskämpfe! Streiks bei Kitas, Bahn und Lufthansa setzten vor allem der Bevölkerung zu.
Zudem ist das MiLoG nun seit einem Jahr in Kraft. Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn – was hat sich getan? Die Zahl der Minijobs ist seitdem bspw. um über 120.000 gesunken; auch ist zu befürchten, dass zahlreiche Arbeitsplätze verlorengegangen sind. Besonders umstritten sind die Dokumentationspflichten, die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun immerhin etwas gelockert hat. Auch gab es viele Unklarheiten, bspw. um Ehrenamtliche & Co., was Nahles dazu veranlasste, „par ordre du mufti“ eine Feststellung zu treffen, nach der Amateurfußballspieler trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen seien und dies nicht für den Platzwart aus dem gleichen Verein gelte, der die gleichen vertraglichen Bedingungen hat. „Ministerworte als Rechtsquelle?“ fragte sich schon Thüsing in NJW 13/2015, S. 3, und sprach zu Recht vom unkeuschen Versuch, ein Gesetz nach Erlass zu korrigieren – vorbei am Erfordernis einer Gesetzesänderung. Und für die Auslegung von Gesetzen sind immer noch die Gerichte zuständig.
Aber genug zu den Schrecken des letzten Jahres; wenden wir uns den Herausforderungen 2016 zu:
Am BAG stehen in den nächsten Monaten einige wichtige Entscheidungen an. Themen sind u. a. Reduzierungsvorbehalte zum Umfang der Arbeitspflicht, geschlechtsbezogene Diskriminierung im Auswahlverfahren durch Vorgabe der Körpergröße, (wieder einmal) Altersdiskri­minierung bei der bAV, nochmals Altersdiskriminierung durch ein „Konzept 60 +“ für Führungskräfte und Mitbestimmung beim BEM.
In der Gesetzgebung könnte ggf. eine Anpassung der Arbeitsstättenverordnung erfolgen; zudem wird das EU-Parlament über die Datenschutz-Grundverordnung abstimmen. Weiter ist man beim Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte – falls der Bundespräsident es noch nach Redaktionsschluss dieses Heftes unterzeichnet haben sollte, könnte es schon zum 1. Januar in Kraft getreten sein. Noch wichtiger – und strittiger – ist das geplante Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Kanzlerin Merkel hatte sich auf dem Deutschen Arbeitgebertag 2015 gegen eine Überstrapazierung in diesem Bereich ausgesprochen; sie werde darüber wachen, dass das Vorhaben nicht über die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorgaben hinausgehe. Der Referentenentwurf halte dieser Prüfung nicht stand.
Sie sehen: 2016 kann einiges auf Arbeitsrechtler und Personalpraktiker zukommen. Inwieweit es ein Jahr der Entscheidungen wird, bleibt aber abzuwarten.
Einen guten Ausblick auf die wichtigen aktu­ellen Themen bekommen Sie auf unserem Kongress Arbeitsrecht 2016 (s. S. 16/17), zu dem ich herzlich einlade.
Für Sie alles Gute in einem hoffentlich fried­lichen 2016!

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

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