Vergütung von Mehrarbeit
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Vergütung von Mehrarbeit
Problempunkt
Der Kläger arbeitete als Busfahrer bei einem Busunternehmen, gegen das sich die Klage richtete. Im bestehenden Arbeitsvertrag hatten die Parteien vereinbart, dass der Arbeitnehmer zur Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet ist. "Alle anfallende Mehrarbeit" sollte mit dem gezahlten Monatslohn abgegolten sein.
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