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Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Bild: Erwin-Wodicka  / stock.adobe.com
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Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Problempunkt

Im Fall betriebsbedingter Kündigungen mehrerer Arbeitnehmer ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 KSchG erfüllt sind und somit eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit besteht, vgl. dazu auch Niklas, AuA 2/14, S 80 ff. Um einer solchen ordnungsgemäß nachzukommen, ist grundsätzlich gem. § 17 Abs.

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