Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam
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Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam
Problempunkt
Im Fall betriebsbedingter Kündigungen mehrerer Arbeitnehmer ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 KSchG erfüllt sind und somit eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit besteht, vgl. dazu auch Niklas, AuA 2/14, S 80 ff. Um einer solchen ordnungsgemäß nachzukommen, ist grundsätzlich gem. § 17 Abs.
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