Außerordentliche Kündigung eines Auszubildenden
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Außerordentliche Kündigung eines Auszubildenden
Problempunkt
Der 1993 geborene Kläger wurde im Baubetrieb des Beklagten vom 1.8.2010 bis zum 31.7.2013 zum Maurer ausgebildet. Der Beklagte forderte den Kläger wegen Leistungsmängeln am 14.5.2012 auf, einen vorformulierten Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, was dieser ablehnte. Daraufhin erteilte ihm der Beklagte am selben Tag drei Abmahnungen, weil er am 20.4., 11.5.
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