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Kündigungsschutz für „Alt-Arbeitnehmer“

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kündigungsschutz für „Alt-Arbeitnehmer“

Problempunkt

Unterfällt eine Kündigung durch den Arbeitgeber dem KSchG, bedarf sie der sozialen Rechtfertigung. Die Kündigung muss danach betriebsbedingt oder aus Gründen, die im Verhalten oder der Person des Beschäftigten begründet liegen, erfolgt sein. Findet das Gesetz dagegen keine Anwendung, benötigt eine ordentliche Kündigung regelmäßig keine Begründung.

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