Kündigungsschutz für „Alt-Arbeitnehmer“
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Kündigungsschutz für „Alt-Arbeitnehmer“
Problempunkt
Unterfällt eine Kündigung durch den Arbeitgeber dem KSchG, bedarf sie der sozialen Rechtfertigung. Die Kündigung muss danach betriebsbedingt oder aus Gründen, die im Verhalten oder der Person des Beschäftigten begründet liegen, erfolgt sein. Findet das Gesetz dagegen keine Anwendung, benötigt eine ordentliche Kündigung regelmäßig keine Begründung.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
