Entschädigung bei Diskriminierung wegen Schwangerschaft
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Entschädigung bei Diskriminierung wegen Schwangerschaft
Problempunkt
Die Klägerin arbeitete bei der beklagten Arbeitgeberin in einem Kleinbetrieb nach § 23 KSchG. Aufgrund einer Schwangerschaft sprach der Arzt im Juli 2011 ein Beschäftigungsverbot aus. Trotz dieses Verbots verlangte die Beklagte die Fortsetzung der Arbeitstätigkeit, dem sich die Klägerin jedoch widersetzte.
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