Verlängerte Kündigungsfristen: Altersdiskriminierung?
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Verlängerte Kündigungsfristen: Altersdiskriminierung?
Problempunkt
Die Beklagte betreibt eine Golfsportanlage und beschäftigt nicht mehr als zehn Arbeitnehmer. Die 1983 geborene Klägerin war als Aushilfe bei ihr beschäftigt. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist des § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB.
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