Direkt zum Inhalt

Kündigung nach künstlicher Befruchtung unwirksam

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Kündigung nach künstlicher Befruchtung unwirksam

Problempunkt

Die Parteien stritten über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hatte als Betreiber einer Versicherungsagentur zwei Mitarbeiterinnen. Eine dieser beiden versuchte bereits seit geraumer Zeit, mithilfe künstlicher Befruchtung schwanger zu werden. Das Arbeitsverhältnis verlief bisher ungestört, Er- oder Abmahnungen wurden nicht erteilt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium