Kündigung nach künstlicher Befruchtung unwirksam
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Kündigung nach künstlicher Befruchtung unwirksam
Problempunkt
Die Parteien stritten über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hatte als Betreiber einer Versicherungsagentur zwei Mitarbeiterinnen. Eine dieser beiden versuchte bereits seit geraumer Zeit, mithilfe künstlicher Befruchtung schwanger zu werden. Das Arbeitsverhältnis verlief bisher ungestört, Er- oder Abmahnungen wurden nicht erteilt.
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