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Sturz anlässlich eines Firmenlaufs als Arbeitsunfall

Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Sturz anlässlich eines Firmenlaufs als Arbeitsunfall

Problempunkt

Die Klägerin ist als kaufmännische Angestellte bei der Firma F in N beschäftigt. Sie nahm in C bei einem Firmenlauf „B2Run“ teil, der um 19:30 Uhr startete und über eine Strecke von 6 km ging, für die sie 49 Minuten benötigte.

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