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Familienpflegezeitgesetz kommt zum Jahreswechsel

Nun ist es amtlich: Das neue Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) tritt pünktlich zum 1.1.2012 in Kraft. Der Bundesrat billigte das Gesetz am 25.11.2011 (BR-Drs. 671/11). Am 13.12.2011 wurde es nun auch im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das FPfZG soll Familie und Beruf besser vereinbaren. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden in der Woche reduzieren können, um einen Angehörigen zu pflegen. Im Gegenzug ist ein staatlich geförderter Lohnausgleich vorgesehen. Ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht allerdings nicht; die Pflegezeit muss vielmehr mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart werden (zu den Hintergründen s. Novara, AuA 1/12, S. 27 f. und AuA 10/11, S. 573 ff.).

 

Grundsätzlich besteht hierzulande ein großer Bedarf, Beruf und die Pflege von Angehörigen besser vereinbaren zu können. 2,42 Mio. Menschen beziehen bspw. Leistungen aus der Pflegeversicherung und knapp 1,7 Mio. werden zu Hause versorgt. Ein Großteil der berufstätigen Angehörigen (76 %) möchte die Pflegebedürftigen so weit wie möglich selbst betreuen. Die rot-grün geführten Länder beklagten zwar den fehlenden Rechtsanspruch im neuen FPfZG. Ein diesbezüglicher Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand jedoch keine Mehrheit.

 

Zum Thema „Familienpflege- und Elternzeit - neue Fragen und Tendenzen“ hält Prof. Dr. Gregor Thüsing, Uni Bonn, einen Vortrag auf unserem Kongress „Arbeitsrecht 2012“ am 28. und 29.2.2012.

Auf der Messe PERSONAL Stuttgart (24.- 25.4.2012) veranstaltet Arbeit und Arbeitsrecht zudem eine Podiumsdiskussion zum Thema „Flexible Arbeitszeitmodelle“.

Redaktion (allg.)