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(c) s. hofschlaeger / pixelio.de

Familie, Pflege und Beruf - Gesetzentwurf verabschiedet

Gestern verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Das Gesetz soll die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verzahnen und weiterentwickeln sowie Pflegende entlasten.

Die Einführung des Pflegeunterstützungsgelds, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen und der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit sollen ab 2015 mehr Sicherheit und Verlässlichkeit schaffen. Auch künftig sind Freistellungen - bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten - möglich, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich zu betreuen ist. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase berücksichtigt das Gesetz ebenso. Der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen erweitert sich ebenfalls zeitgemäß, sodass nun auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen sind.

„Viele Menschen in Deutschland möchten ihre Angehörigen pflegen, leiden jedoch unter der Doppelbelastung“, meint Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig. Derzeit werden 1,85 Millionen Menschen zuhause gepflegt - Die Mehrheit ausschließlich durch Angehörige. Beinahe 80 % der Pflegenden empfinden die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegschaft bisher als unzureichend.

Weiterführende Links:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/video,did=211922.html

Redaktion (allg.)