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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Wirksamkeit der nachträglichen Befristung nach Arbeitsaufnahme
§§ 133, 157 BGB; §§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4, 15 Abs. 5 TzBfG
Problempunkt
Die klagende Lehrerin war bereits aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beschäftigt worden. In einem Schreiben vom April 2013 teilte die Beklagte, das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Bayern, mit:
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