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Freiberufliche Rechtsanwälte und solche in einem Angestelltenverhältnis sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen. Die Versicherung muss während der Dauer der Zulassung bestehen.

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