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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Besonderer Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten
Ein Unternehmen stellte am 15.1.2018 eine Mitarbeiterin als Teamleiter Recht ein. Am selben Tag wurde sie mit Wirkung ab dem 1.2.2018 zur betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Noch innerhalb der Probezeit, am 13.7.2018, kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis zum 15.8.2018 ordentlich.
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