Bildung von Altersgruppen

Grundsätze, Umsetzung und Grenzen bei betriebsbedingter Kündigung
Arbeitgeber, die aus wirtschaftlichen Gründen in absehbarer Zeit betriebsbedingte Kündigungen durchführen müssen, da interne oder externe Ursachen dieserzwingen, stehen zumeist vor erheblichen Herausforderungen – die gesetzeskonforme Umsetzung der Kriterien der Sozialauswahl kann dazu führen, insbesondere wenn in erheblichem Umfang Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, dass jüngere und demzufolge zumeist leistungsstärkere Arbeitnehmer geringere soziale Schutzdaten in Bezug auf Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten und ggf. eine bestehende Schwerbehinderteneigenschaft aufweisen und daher vorrangig zu kündigen sind.
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 Bild: Feodora/stock.adobe.com
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Ausgangslage

Insbesondere im Kreis der am Arbeitsmarkt gesuchten Facharbeiter dürfte der soeben beschriebene Personenkreis relativ schnell wieder eine neue Tätigkeit finden, sodass zur Vermeidung von kostenintensiven arbeitsgerichtlichen Rechtsstreiten diesen Personen auch Aufhebungsverträge nahegelegt werden können, bei denen die angebotene Abfindung nicht in eine beträchtliche Höhe steigt, und bei Bedarf kann bei Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung auch nach § 1 a KSchG vorgegangen werden, aber diese Umstände führen unweigerlich zum Verlust von leistungsfähigen jüngeren Beschäftigten, ganz gleich, ob dies mit oder mögliche

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Dr. Ewald Helml

Dr. Ewald Helml
Direktor des ArbG Rosenheim, Dozent für Arbeitsrecht bei der Referendarausbildung, Autor zahlreicher Veröffentlichungen

· Artikel im Heft ·

Bildung von Altersgruppen
Seite 28 bis 34
New Work: flexibel Arbeiten
New Work: flexibel Arbeiten
Betriebsvereinbarung für Sabbatical und Co.
  • Das Modell der Wertkonten bietet Arbeitnehmern die Option, sich selbstfinanzierte längere Auszeiten während des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Der größte Vorteil des Modells ist, dass die Arbeitnehmer über die gesamte Freistellungsphase im bestehenden Arbeitsverhältnis bleiben und Sozialversicherungsschutz genießen. Jedoch bedürfen diese Modelle auch immer einer vertraglichen Grundlage. 
  • Inklusive Musterbetriebsvereinbarung
KI in der Arbeitswelt 
  • Die Debatte, ob Googles Sprach-KI LaMDA ein Bewusstsein entwickelt hat, entfachte kurzzeitig erneut die Diskussion um den breiten Einsatz von „künstlicher Intelligenz“. Was, wenn diese Algorithmen tatsächlich ein Bewusstsein entwickeln? Welche Potenziale und welche Gefahren können in diesen Technologien lauern? Was bedeutet das für Personalbereiche?
Arbeiten unter Palmen
  • „Work from anywhere“ ist ein attraktives Modell für viele Mitarbeiter. Die Unternehmen, die es ihren Beschäftigten ermöglichen, überall zu arbeiten und damit auch Job und Urlaub zu verbinden, können daher bei Fachkräften punkten. In der Praxis gibt es jedoch einige Risiken.
Nachhaltig, motivierend und compliant 
  • Environmental Social Governance (ESG) ist das Trendthema für HR und Arbeitsrecht 2022. Die stetig zunehmenden regulatorischen Anforderungen, zuletzt durch die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), sowie ein sich veränderndes Marktumfeld machen die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in allen personalpolitischen Bereichen alternativlos – insbesondere und auch hinsichtlich der Gestaltung von Vergütungssystemen.
  • Inklusive Checkliste
Hybride Teamarbeit
  • Das hybride Arbeiten ist aus dem Arbeitsalltag vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Doch diese Arbeitsform stellt Führungskräfte und Mitarbeiter vor neue Herausforderungen. Worauf kommt es bei der Gestaltung der Zusammenarbeit an?
Homeoffice statt Änderungskündigung bei Betriebsverlegung?
  • Kann im Fall einer Betriebsverlegung das Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes eine Änderungskündigung ersetzen, insbesondere wenn der Arbeitgeber Telearbeitsplätze zu einer Alternative zum Arbeitsplatz in der Zentrale oder einer Niederlassung erklärt hat? Wiegt die unternehmerische Entscheidung, bestimmte Arbeitsplätze in der Zentrale des Abreitgebers zu konzentrieren schwerer als das arbeitnehmerseitige Interesse an einer Weiterbeschäftigung?
Mitbestimmung bei Ausgestaltung mobiler Arbeit und Einigungsstelle
  • Immer mehr Unternehmen führen mobile Arbeitsmodelle ein. Doch wann liegt überhaupt mobile Arbeit vor und was ist der Unterschied zum Homeoffice? Worauf kommt es für ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates an? Wann kann dieser die Einigungsstelle anrufen?
Menschen, die sich emotional nicht im Griff haben und sich am Arbeitsplatz unangemessen verhalten, sind ein Problem für Führungskräfte; können sie doch für...
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Problempunkt

Die Arbeitgeberin erbringt logistische Dienstleistungen. Im Betrieb gilt die „Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten“ (BV

Whitepaper Weiterbildung
Weiterbildung
Fortbildungsrecht und Rückzahlungsvereinbarung
  • Wissen und Können sind im globalen Wettbewerb heute entscheidende Erfolgs- und Differenzierungsfaktoren. Ein markt- und zeitgerechtes Anforderungs-/Qualifikationsprofil entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und die Beschäftigungsfähigkeit jedes Arbeitnehmers. Hierfür ist eine permanente Fortbildung unerlässlich. Praktisch wichtige Rechtsfragen der Fortbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis sollen in diesem Beitrag beleuchtet werden. 
Fremdsprachen im Job
  • Beschäftigte sind heute mehr denn je auf ihre Fremdsprachenkenntnisse angewiesen, sei es für die Zusammenarbeit mit internationalen Kollegen oder für die Kommunikation mit Kunden aus aller Welt. Umso erstaunlicher ist es, dass Unternehmen bei der Suche nach den richtigen Kandidaten deren Sprachkenntnisse häufig komplett außen vor lassen. Die Folge: Der Einstellungsprozess wird komplizierter als notwendig. Wir beleuchten, wie der CEFR dem HR-Management das Leben erleichtert. 
Lernplattformen für das Onboarding
  • Der Aufwand eines Onboardings ist jedes Mal hoch. Das Ganze kostet sehr viel Zeit und manchmal auch Nerven. Weder Beschäftigten in den HR-Abteilungen noch Neueinsteigern hilft es, diese Flut an Informationen in großen Blöcken zu vermitteln. Im Prinzip wiederholt sich das, was neue Mitarbeiter an Informationen erhalten, ständig. Wieso dann nicht standardisieren und digitalisieren? Dafür lohnt es sich einen Blick darauf zu werfen, was Onboarding überhaupt ist und welche Bereiche digital einfach mehr Sinn ergeben.
Schulungsanspruch der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Welche Rechte und Pflichten kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) für sich selbst proklamieren und wo werden ihr rechtliche Grenzen gesetzt? Dieser Beitrag richtet den Fokus auf die Erforderlichkeit von Schulungen für JAV-Mitglieder i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG. Außerdem soll exemplarisch anhand einer aktuellen Entscheidung des ArbG Frankfurt am Main aufgezeigt werden, wo die Grenzen der Erforderlichkeit von Schulungen für JAV-Mitglieder verlaufen. 
Agilität: Vom Beginner zum HR-Profi
  • Märkte, Wettbewerb und Technologien befinden sich konstant im Wandel. Unternehmen, die in diesem Perpetuum-Mobile-Zusammenspiel unterschiedlichster Faktoren erfolgreich bleiben möchten, müssen gewandt auf diese ständigen Veränderungen reagieren. Unterstützung auf dem Weg in die agile Zukunft soll dabei aus den Personalabteilungen kommen. In vielen deutschen Unternehmen stehen sie in Sachen Agilität jedoch selbst am Anfang. Wie stellt sich die Ist-Situation dar und worauf kommt es in Sachen disruptiver Innovation in HR-Abteilungen an?
Fortbildung: Arbeitszeit und –entgelt
  • Wird eine Fortbildung auf Veranlassung des Arbeitsgebers absolviert und unterliegt der Arbeitnehmer folglich im Rahmen der Fortbildung den Weisungen des Arbeitgebers, handelt es sich europarechtlich um Arbeitszeit (EuGH, Urteil vom 28.10.2021 – C-909/19).