Editorial
was ist so schlimm wie die Tat selbst? Wegsehen, Schweigen, Abwiegeln und nicht ernst nehmen! Ganz gleich, um welches Fehlverhalten es geht und wo es passiert. Unbeteiligte werden so selbst zu Tätern – das gilt auch am Arbeitsplatz. Neben Mobbing (möglicherweise sogar in Kombination) ist sexuelle Belästigung bei weitem kein Randphänomen und Arbeitgeber tragen hier eine enorme Verantwortung: Sie haben ihre Mitarbeiter zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits Übergriffe zu verhindern, aber eben andererseits auch konsequent zu reagieren, sobald ein Verdacht aufkommt.
Der Vorwurf sexueller Belästigung darf jedoch nicht vorschnell zu einer Vorverurteilung führen. Denn ein Beschuldigter hat immer Anspruch auf ein faires Verfahren und eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung. Wichtig sind ein professioneller Umgang, Diskretion, Schnelligkeit und Objektivität. Hierzu bedarf es geschulter Führungskräfte sowie klarer Mechanismen und Vorgehensweisen, an die sich alle Beteiligten halten können, vielmehr halten müssen.
Gleichzeitig darf die Prävention nicht vernachlässigt werden. Neben Null Toleranz gegenüber nachgewiesenem (!) Fehlverhalten jeglicher Art, müssen Unternehmen Verhaltenskodizes aufstellen, regelmäßig für das Thema sensibilisieren und für eine offene, vertrauensvolle Kommunikationskultur sorgen.
Welche Pflichten Arbeitgeber treffen, wie konkret im Fall der Fälle zu verfahren ist und welche Risiken bestehen, beleuchtet das Titelthema dieser Ausgabe vor allem aus arbeitsrechtlicher Sicht.
