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AKTUELL
Entwurf zur Arbeitszeiterfassung: 1:1-Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben
Nach den unionsrechtlichen Vorgaben in Form des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH bereits aus Mai 2019 bestand kein Zweifel mehr, dass die Arbeitszeit erfasst werden muss. Gleichwohl war der nationale Gesetzgeber zunächst nicht tätig geworden, der aktuelle Koalitionsvertrag sah daher auch vorerst eine weitere Evaluation der Thematik vor.
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