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ARBEITSRECHT
Hinweisgeberschutz in Deutschland, Frankreich und Italien
Ländervergleichende Übersicht
Ausgangslage
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, (Hinweisgeberschutz-Richtlinie) mit ihren Vorschriften zur Implementierung von internen und externen Hinweisgebersystemen und zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (nachfolgend einheitlich als „Hinweisgeber“ bezeichnet) sollte bereits bis zum 17.12.2021
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