Hinweisgeberschutz in Deutschland, Frankreich und Italien
Ausgangslage
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, (Hinweisgeberschutz-Richtlinie) mit ihren Vorschriften zur Implementierung von internen und externen Hinweisgebersystemen und zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (nachfolgend einheitlich als „Hinweisgeber“ bezeichnet) sollte bereits bis zum 17.12.2021 in das nationale Recht aller EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Deutschland hat die Richtlinie als eines der letzten Länder in der EU mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vom 31.5.2023, das am 2.7.2023 in Kraft getreten ist (HinSchG), umgesetzt.
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Lisa Schrader

Léo Laumônier

Elia Evangelista

Dr. Ariane Loof

· Artikel im Heft ·
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