Hinweisgeberschutz in Deutschland, Frankreich und Italien

Ländervergleichende Übersicht

Der Beitrag gibt einen Überblick über die arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an Hinweisgebersysteme in Deutschland, Frankreich und Italien unter Berücksichtigung des in den jeweiligen Ländern anwendbaren nationalen Rechts. Der Text bildet den Auftakt einer Reihe zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2.7.2023 in Kraft getreten ist.

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 Bild: freshidea/stock.adobe.com
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Ausgangslage

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, (Hinweisgeberschutz-Richtlinie) mit ihren Vorschriften zur Implementierung von internen und externen Hinweisgebersystemen und zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (nachfolgend einheitlich als „Hinweisgeber“ bezeichnet) sollte bereits bis zum 17.12.2021 in das nationale Recht aller EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Deutschland hat die Richtlinie als eines der letzten Länder in der EU mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vom 31.5.2023, das am 2.7.2023 in Kraft getreten ist (HinSchG), umgesetzt.

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Lisa Schrader

Lisa Schrader
Rechtsanwältin, Advant Beiten, Berlin

Léo Laumônier

Léo Laumônier
Rechtsanwalt, Advant Altana, Paris

Elia Evangelista

Elia Evangelista
Rechtsanwalt, Advant Nctm, Rom

Dr. Ariane Loof

Dr. Ariane Loof
Rechtsanwältin, Advant Beiten, Berlin

· Artikel im Heft ·

Hinweisgeberschutz in Deutschland, Frankreich und Italien
Seite 16 bis 21
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