„Sensibilisierungswoche“

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Der BFH hat mit Urteil vom 21.11.2018 (VI R 10/17, veröffentlicht am 27.3.2019) entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitgebers für ein einwöchiges Einführungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, sondern einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil für die teilnehmenden Arbeitnehmer darstellen. Das Seminar bestand aus Veranstaltungen, Kursen und Workshops zu Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung und Eigendiagnostik, Herz-Kreislauf-Training und Belastung, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit sowie einem Koordinationstraining für den Alltag. Aus Sicht des Arbeitgebers handelte es sich um einen unverzichtbaren strategischen Grundpfeiler der Personal-, Persönlichkeits- und Organisationsentwicklung, sodass keine steuerliche Erfassung erfolgte. Das Angebot richtete sich an alle Mitarbeiter. Die Teilnahme war freiwillig, die Arbeitnehmer mussten dafür Urlaubstage oder Zeitguthaben verwenden und Fahrtkosten selbst tragen. Der Arbeitgeber übernahm die Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie die Seminargebühren. Zwei gesetzliche Krankenkassen beteiligten sich mit Zuschüssen gem. § 20a SGB V. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung kam das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass die Aufwendungen für die Teilnahme an dem einwöchigen Seminar Sachzuwendungen darstellen, die lediglich im Umfang des § 3 Nr. 34 EStG (d. h. 500 Euro je Teilnehmer) steuerfrei belassen werden können. Dieser Ansicht hat sich der BFH angeschlossen. Es handelt sich nicht um eine Maßnahme zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten, sondern vielmehr um eine allgemeine gesundheitspräventive Maßnahme, die als Gesundheitsförderung in den Bereich der Lebensführung fällt und die die freiwillig daran teilnehmenden Arbeitnehmer somit privat bereichert. Eine Aufteilung in Sachzuwendungen und Zuwendungen im eigenbetrieblichen Interesse ist nicht möglich, da die Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass von einer einheitlichen Zuwendung auszugehen ist.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

Sandra Peterson

Sandra Peterson
Steuerberaterin, Referent Lohnsteuer, ZF Group, München
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„Sensibilisierungswoche“
Seite 298
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