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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Stufenlaufzeit: Kurzfristige Unterbrechungen schaden nicht

Die Klägerin war vom 22.10.2012 bis zum 25.8.2013 angestellte Sachbearbeiterin der Stadt Magdeburg im Bereich Aus- und Fortbildung. Nach dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses war sie kurze Zeit arbeitsuchend, bis sie Mitte September des Jahres ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu denselben Konditionen mit der Stadt Magdeburg schloss.

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