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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Anspruch und Entzug von Homeoffice eines IT-Mitarbeiters

§ 106 GewO

● Problempunkt

Der Kläger ist seit 1.4.2014 als IT-Mitarbeiter bei der Beklagten in einem Krankenhaus beschäftigt, in EG 12 TV-L eingruppiert und lebt mit einem schulpflichtigen Kind in einer anderen Stadt. Bis zum Sommer 2025 erbrachte er mindestens 50 % seiner Arbeitszeit, insbesondere montags und freitags, im Homeoffice.

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