Auflösende Bedingung; Transparenzgebot; Ligaklausel

§§ 14, 17, 21 TzBfG; §§ 306, 307 BGB

Die auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag eines Handballtrainers, dass der Arbeitsvertrag nur für „den Bereich der 1. Handballbundesliga“ gültig ist und bei Abstieg oder Lizenzverlust endet, ist wegen mangelnder Bestimmtheit und Intransparenz unwirksam.

(Leitsatz des Bearbeiters)

ArbG Solingen, Urteil vom 1.10.2024 – 3 Ca 728/24

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Bild: bennetsteiner/stock.adobe.com
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●Problempunkt

Der Kläger ist für die Beklagte als Trainer der 1. Herren-Bundesliga-Handballmannschaft tätig. Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag besitzt der Vertrag ausschließlich für den Bereich der 1. Handball-Bundesliga Gültigkeit. Bei Abstieg oder Lizenzverlust/-rückgabe endet der Vertrag. In der Saison 2023/2024 stieg die Beklagte in die 2. Handball-Bundesliga ab. Der Kläger hielt die vertragliche Bedingung für unwirksam und machte die Feststellung des Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses geltend.

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Dr. Ingo Plesterninks

Dr. Ingo Plesterninks
VP HR Mauser International Packaging Solutions, Brühl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn

· Artikel im Heft ·

Auflösende Bedingung; Transparenzgebot; Ligaklausel
Seite 54
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