Auflösende Bedingung; Transparenzgebot; Ligaklausel
●Problempunkt
Der Kläger ist für die Beklagte als Trainer der 1. Herren-Bundesliga-Handballmannschaft tätig. Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag besitzt der Vertrag ausschließlich für den Bereich der 1. Handball-Bundesliga Gültigkeit. Bei Abstieg oder Lizenzverlust/-rückgabe endet der Vertrag. In der Saison 2023/2024 stieg die Beklagte in die 2. Handball-Bundesliga ab. Der Kläger hielt die vertragliche Bedingung für unwirksam und machte die Feststellung des Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses geltend.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Vor dem LAG Berlin-Brandenburg stritten die Parteien um die Rückzahlung gewährter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitnehmer
● Problempunkt
Der Kläger war seit 15.11.2021 bei der Beklagten als Produktionsleiter beschäftigt. Am 26.10.2022 kündigte der
„Compliance” ist durch Praxis, Regulierung sowie Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung, nicht
Die 13. Auflage in über 24 Jahren des Arbeitsrecht Handbuchs ist ein zuverlässiger Indikator, dass Konzept und Qualität stimmen. Das
Problempunkt
Der Beklagte war bis zum 31.10.2017 als Medienberater bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin betreibt Internetportale
Erheblich verschärfte Anforderungen
Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 31.7.2022 Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen