Bewerbung eines internen Teilzeitbeschäftigten auf eine Vollzeitstelle
● Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Verein mit 20 Wochenstunden als Laufbahnberaterin am Olympiastützpunkt Niedersachsen eingesetzt und in Entgeltgruppe 12 TV-L eingruppiert. Am 14.7.2022 schrieb der Verein diese Stelle in Vollzeit ab 1.1.2023 aus. Die Klägerin bewarb sich und erhielt eine Absage. Der Verein besetzte die Stelle am 9.9.2022 mit einem anderen Bewerber B. Die Parteien beendeten ihr Arbeitsverhältnis zum 31.12.2023. Die Klägerin machte Schadensersatzansprüche wegen der Nichtübertragung der ausgeschriebenen Stelle geltend. Sie meint, der Beklagte sei gem.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
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Demografischer Wandel
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