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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Bezugnahme auf Tarifvertrag, 
AGB-Kontrolle

§§ 202 Abs. 1, 310 Abs. 4 BGB

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten von April 2008 bis Dezember 2022 als Ausbildungsleiter Technische Ausbildung beschäftigt. Arbeitsvertraglich war das Entgelt des Klägers festgelegt, die Mehrarbeitsstunden waren pauschal mit dem Entgelt abgegolten und die Kündigungsfrist betrug drei Monate zum Quartalsende.

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