Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Bezugnahme auf Tarifvertrag, AGB-Kontrolle
§§ 202 Abs. 1, 310 Abs. 4 BGB
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten von April 2008 bis Dezember 2022 als Ausbildungsleiter Technische Ausbildung beschäftigt. Arbeitsvertraglich war das Entgelt des Klägers festgelegt, die Mehrarbeitsstunden waren pauschal mit dem Entgelt abgegolten und die Kündigungsfrist betrug drei Monate zum Quartalsende.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
