Compliance: Beginn der Kündigungserklärungsfrist
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist. Die Beklagte ist ein führendes Unternehmen aus dem Bereich der militärischen Luft- bzw. Raumfahrt und wurde wiederholt als Auftragnehmerin für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) tätig. Der (spätere) Kläger war zuletzt als Vertriebsleiter DX bei der Beklagten beschäftigt.
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David Johnson
· Artikel im Heft ·
Ein auf die Entwicklung, Konstruktion und den Bau von Militärflugzeugen spezialisiertes Unternehmen war mehrfach als Auftragnehmerin für
Einleitung
Formaljuristisch gesehen handelt es sich bei der Kündigungserklärung um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung
Problempunkt
Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen
In einem Jobcenter galt eine Gleitzeitvereinbarung mit einer Rahmenarbeitszeit zwischen 6:00 und 19:00 Uhr. Die Mitarbeiter können die
Begeht eine schwangere Arbeitnehmerin eine Tat, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, bedarf diese der Zustimmung der im
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)