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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Compliancepflichten der Geschäftsführung
§ 43 GmbHG
Problempunkt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, machte nach § 43 Abs. 2 GmbHG Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer ihrer Komplementärin geltend.
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