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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Schadensersatz für unerlaubte Namensnennung nach Arbeitgeberwechsel
Art. 82 DSGVO; § 823 Abs. 1 BGB, Art 1, 2 Abs. 1 GG
● Problempunkt
Eine ehemalige Pflegebereichsleiterin in einer Senioreneinrichtung klagte gegen ihren früheren Arbeitgeber, weil ihr Name und ihre dienstliche Telefonnummer nach ihrem Ausscheiden am 31.10.2021 weiterhin in dessen Werbeflyer standen. Der Flyer wurde unverändert neu im März 2023 gedruckt und an 78.500 Haushalte verteilt.
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