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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§§ 314 Abs. 2; 1004 BGB; Art. 17 DSGVO
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung sowie die Entfernung zweier Abmahnungen aus dem Jahr 2020 aus der Personalakte. Das ArbG Hannover gab der Kündigungsschutzklage statt und wies die Entfernungsklage ab. Unstreitig endete das Arbeitsverhältnis spätestens am 31.3.2020 durch Eigenkündigung.
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