Abmahnung
●Problempunkt
Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.7.2018 als Rezeptionist
Problempunkt
Der Beklagte betreibt ein Altenpflegeheim. Die Klägerin ist bei ihm seit 2007 als Altenpflegerin beschäftigt. Sie ließ
Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung. Der 1986 geborene Kläger ist bei der
Die Abmahnung gehört zu den arbeitsrechtlichen Hauptsanktionsinstrumenten bei Pflichtwidrigkeiten, ist regelmäßig Wegbereiterin einer
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung sowie die Entfernung zweier Abmahnungen aus
Eine Verkäuferin war mit einem Kollegen, der einen schweren Karton auf der Schulter trug, im Verkaufsraum zusammengestoßen und erlitt
Ein Automobilhersteller schickt seine Mitarbeiter regelmäßig auf mehrtägige Fortbildungen und gewährt ihnen im Zuge der Erstattung von
Problempunkt
Der Kläger wehrt sich gegen eine ihm erteilte Abmahnung. Er ist als Redakteur für eine Zeitschrift bei der Beklagten
Wird das Verhalten von Arbeitnehmern beanstandet, eskaliert die Situation schnell. Oftmals sind Leistungsmängel der Auslöser oder aber auch Konflikte
Das klassische Setting als Einstieg
In der Praxis der Betriebe taucht häufig folgende Situation auf: Der Vorgesetzte ist mit den
Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriftenredakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner
1 Rechtsprechung des BAG
Nur ein Beschäftigter, der sich lediglich zur Wehr setzt, tätliche Angriffe abwehrt und zur Auseinandersetzung keine
Problempunkt
Das BAG musste über die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung entscheiden. Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis mit dem
Problempunkt
Der Kläger ist seit dem 10.7.1972 bei der Beklagten, einer Behörde der Bundeswehr, beschäftigt. Ihm steht ein PC mit Internetzugang zur
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1993 als Facharbeiter beschäftigt. Am 27.5.2000 wurde er schriftlich abgemahnt, weil er nicht spätestens am 4. Tag
Problempunkt
Der Kläger leitete seit Juli 1979 die Niederlassung der Beklagten in B. Als ihn die Arbeitgeberin im April 2002 in die Abteilung