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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung und Abmahnung wegen Zuspätkommen
§ 1 Abs. 2 KSchG; § 314 Abs. 2 BGB
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung. Der 1986 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.9.2017 als Anlagenbediener in der Produktion zu einer durchschnittlichen monatlichen Bruttovergütung i. H. v. 3.000 Euro beschäftigt.
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