Kündigung und Abmahnung wegen Zuspätkommen
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung. Der 1986 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.9.2017 als Anlagenbediener in der Produktion zu einer durchschnittlichen monatlichen Bruttovergütung i. H. v. 3.000 Euro beschäftigt. Er erhielt am 24.3.2021 drei Abmahnungen wegen Zuspätkommens: am 6.1.2021 um 6:32 Uhr statt um 6:00 Uhr, am 9.2.2021 um 22:29 Uhr statt um 22:00 Uhr und am 14.3.2021 um 7:17 Uhr statt um 6:00 Uhr.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Frei nach Karl Lagerfeld
„Wer im Jogginganzug an der Videokonferenz teilnimmt, hat die Kontrolle über seine Arbeit verloren!“ Ganz
Im vergangenen Juli schrieben die deutschen Arbeitgeber laut Index Stellenmarktindikator insgesamt etwa 1,8 Mio. Stellen aus. Dies entspricht einem
● Problempunkt
Die Arbeitgeberin hatte eine Mitarbeiterin eingestellt, ohne die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. In
● Problempunkt
Zu allen Arbeitnehmern, die ein Arbeitgeber beschäftigt, verarbeitet er in erheblichem Umfang personenbezogene Daten
Die Sondierungen von CDU/CSU und SPD sind abgeschlossen, es geht in die Koalitionsverhandlungen. Dort wird u. a. diskutiert, ob die tägliche durch
In dieser Folge widmen wir uns den prägenden Veranstaltungen im Bereich Personal. Was erwartet uns in diesem Jahr, worauf muss sich HR einstellen –