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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Unwirksame Kündigung wegen des Diebstahlsverdachts geringwertiger Sachen

Problempunkt

Der Kläger ist seit zehn Jahren beanstandungsfrei als Staplerfahrer / Kommissionierer in einem Unternehmen eines internationalen Getränkeherstellers beschäftigt. Die Arbeitnehmer des Betriebs dürfen sich während ihrer Tätigkeit mit bereitgestellten Getränken versorgen. Die Mitnahme voller oder leerer Flaschen vom Betriebsgelände ist verboten.

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