Unwirksame Kündigung wegen des Diebstahlsverdachts geringwertiger Sachen
● Problempunkt
Der Kläger ist seit zehn Jahren beanstandungsfrei als Staplerfahrer / Kommissionierer in einem Unternehmen eines internationalen Getränkeherstellers beschäftigt. Die Arbeitnehmer des Betriebs dürfen sich während ihrer Tätigkeit mit bereitgestellten Getränken versorgen. Die Mitnahme voller oder leerer Flaschen vom Betriebsgelände ist verboten.
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Prof. Dr. Arnd Diringer

· Artikel im Heft ·
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