Kündigung nach Aufladen des privaten E-Autos im Betrieb
●Problempunkt
Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.7.2018 als Rezeptionist in einem Beherbergungsbetrieb für zuletzt 2.100,76 Euro/Monat beschäftigt und regelmäßig in der Spätschicht eingesetzt. Er hatte am 12.1.2022 sein privates Hybridauto VW Golf an einer 220-Volt-Steckdose im Flur des Seminartraktes aufgeladen. In der Hausordnung der Beklagten hieß es, dass das Aufladen von Akkus für Elektromotoren in den Räumen der Beklagten aus Sicherheitsgründen untersagt ist. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 14.1.2022 fristlos.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
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