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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung nach Aufladen des privaten E-Autos im Betrieb

§§ 626 Abs. 1, 140 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 KSchG

Problempunkt

Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung. Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1.7.2018 als Rezeptionist in einem Beherbergungsbetrieb für zuletzt 2.100,76 Euro/Monat beschäftigt und regelmäßig in der Spätschicht eingesetzt. Er hatte am 12.1.2022 sein privates Hybridauto VW Golf an einer 220-Volt-Steckdose im Flur des Seminartraktes aufgeladen.

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