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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Nennung von Zeugen bei Abmahnung
§ 314 Abs. 2BGB
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit und Entfernung einer Abmahnung. Der Kläger ist bei der Beklagten, einer obersten Bundesbehörde und Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration, beschäftigt. Er ist u. a.zuständig für die schriftliche und persönliche Antragsannahme sowie Aktenanlage in Asylverfahren.
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