●Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit und Entfernung einer Abmahnung. Der Kläger ist bei der Beklagten, einer obersten Bundesbehörde und Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration, beschäftigt. Er ist u. a.zuständig für die schriftliche und persönliche Antragsannahme sowie Aktenanlage in Asylverfahren. Am 27.12.2022 waren diverse Vorwürfe über den Kläger von Mitarbeitern einer Außenstelle vertraulich an die Personalabteilung herangetragen worden.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Klägerin ist 47 Jahre alt, ledig und schwerbehindert mit einem GdB von 60. Seit dem 1.8.2006 ist sie bei der
Zahlen, Daten und Fakten
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen
●Sachverhalt
Im Streitjahr veranstaltete der Vorstand der Klägerin in eigenen Räumlichkeiten eine Weihnachtsfeier exklusiv nur für die
Die Abmahnung gehört zu den arbeitsrechtlichen Hauptsanktionsinstrumenten bei Pflichtwidrigkeiten, ist regelmäßig Wegbereiterin einer
Die betriebliche Weihnachtsfeier
In vielen Unternehmen gehört eine Weihnachtsfeier einfach (noch) dazu. Doch wie verhält es sich
Eine Verkäuferin war mit einem Kollegen, der einen schweren Karton auf der Schulter trug, im Verkaufsraum zusammengestoßen und erlitt