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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Beleidigung: Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Ein Arbeitgeber muss eine Abmahnung wegen Beleidigung des Vorgesetzten nicht deshalb aus der Personalakte entfernen, weil der abgemahnte Arbeitnehmer sich vor Ausspruch der Abmahnung beim Arbeitgeber entschuldigt hat.
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