Von der Bewerbung bis zur Bahre
1 Allgemeine Vorgaben nach DSGVO und BDSG 2018
Im Rahmen eines effektiven Datenschutzsystems empfiehlt es sich daher, Löschkonzepte oder Vorgaben zu entwickeln, aus denen sich die einzuhaltenden Löschfristen für die im Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten ergeben. Die Entwicklung eines solchen Löschkonzepts liegt im Spannungsfeld zwischen den z. T. auch gesetzlich vorgegebenen Speicher- und Aufbewahrungspflichten (vgl. Übersicht bei Zöll/Schönbach, AuA 4/18, S. 217, 219; AuA 1/12, S. 45) und den gesetzlichen Vorgaben zur Löschung und Datensparsamkeit personenbezogener Daten.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
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