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Abmahnung

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Der Kläger ist seit dem 10.7.1972 bei der Beklagten, einer Behörde der Bundeswehr, beschäftigt. Ihm steht ein PC mit Internetzugang zur

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Der Kläger (Arbeitnehmer) war bei der Beklagten (Arbeitgeberin) als Auslieferungsfahrer tätig. Seit 1983 kam er wiederholt zu spät zur

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Problempunkt

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche, die der Kläger aufgrund einer von ihm erklärten außerordentlichen Kündigung geltend macht

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Der Kläger ist seit 1993 als Facharbeiter beschäftigt. Am 27.5.2000 wurde er schriftlich abgemahnt, weil er nicht spätestens am 4. Tag

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Der Kläger ist bei der beklagten Druckerei seit 1985 als Maschinenführer beschäftigt. Eine im Jahr 2003 ausgesprochene verhaltensbedingte

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Der Kläger leitete seit Juli 1979 die Niederlassung der Beklagten in B. Als ihn die Arbeitgeberin im April 2002 in die Abteilung

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