Abmahnung
Problempunkt
Der Kläger ist seit dem 10.7.1972 bei der Beklagten, einer Behörde der Bundeswehr, beschäftigt. Ihm steht ein PC mit Internetzugang zur
Problempunkt
Der Kläger (Arbeitnehmer) war bei der Beklagten (Arbeitgeberin) als Auslieferungsfahrer tätig. Seit 1983 kam er wiederholt zu spät zur
Problempunkt
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche, die der Kläger aufgrund einer von ihm erklärten außerordentlichen Kündigung geltend macht
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1993 als Facharbeiter beschäftigt. Am 27.5.2000 wurde er schriftlich abgemahnt, weil er nicht spätestens am 4. Tag
Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Druckerei seit 1985 als Maschinenführer beschäftigt. Eine im Jahr 2003 ausgesprochene verhaltensbedingte
Problempunkt
Der Kläger leitete seit Juli 1979 die Niederlassung der Beklagten in B. Als ihn die Arbeitgeberin im April 2002 in die Abteilung
