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Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung

Problempunkt

Der Kläger ist seit dem 10.7.1972 bei der Beklagten, einer Behörde der Bundeswehr, beschäftigt. Ihm steht ein PC mit Internetzugang zur Verfügung, der nach einer gültigen Dienstvorschrift nicht zu privaten Zwecken genutzt werden darf. Darauf weist das Unternehmen in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren hin.

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