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Arbeitnehmer muss abmahnen

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Arbeitnehmer muss abmahnen

Problempunkt

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche, die der Kläger aufgrund einer von ihm erklärten außerordentlichen Kündigung geltend macht. Die Beklagten hatten das Gehalt des Klägers im Jahr 1998 teilweise verspätet gezahlt. Die Oktobervergütung wurde erst im Dezember 1998 gezahlt; die Novembervergütung erhielt der Kläger erst Mitte Dezember.

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