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Die rechtssichere Abmahnung
Arbeitspsychologisch kommentierter Leitfaden für Personaler und Geschäftsführer
Die Abmahnung gehört zu den arbeitsrechtlichen Hauptsanktionsinstrumenten bei Pflichtwidrigkeiten, ist regelmäßig Wegbereiterin einer Kündigung und hat drei Funktionen: Rüge und Dokumentation eines konkreten, objektiven Pflichtverstoßes (was, wann und warum vertragswidrig), Hinweis auf künftig erwartetes vertragsgerechtes (Alternativ-)Verhalten sowie Warnfunktion, d.h.
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