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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Fristlose Kündigung eines Maskenverweigerers

§§ 626 Abs. 1, 314 Abs. 2 BGB

Problempunkt

Der Kläger war beim Arbeitgeber als im Außendienst tätiger Servicetechniker beschäftigt. Nachdem der Arbeitgeber allen Servicetechnikern die Anweisung erteilt hatte, die Arbeit bei Kunden nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zu verrichten, weigerte sich der Kläger im Dezember 2020, einen Auftrag bei einem Kunden mit dieser Maske durchzuführen.

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