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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Fristlose Kündigung eines Maskenverweigerers
§§ 626 Abs. 1, 314 Abs. 2 BGB
Problempunkt
Der Kläger war beim Arbeitgeber als im Außendienst tätiger Servicetechniker beschäftigt. Nachdem der Arbeitgeber allen Servicetechnikern die Anweisung erteilt hatte, die Arbeit bei Kunden nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zu verrichten, weigerte sich der Kläger im Dezember 2020, einen Auftrag bei einem Kunden mit dieser Maske durchzuführen.
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