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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Fristlose Kündigung nach Arbeitszeitbetrug

§ 626 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG

Problempunkt

Der Kläger war seit 1996 zuletzt als Leiter der Abteilung für Verwaltung, Personaleinsatz und Organisation der Feuerwehr der beklagten Stadt auch im Homeoffice tätig. Er war tariflich unkündbar.

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