Fristlose Kündigung wegen Rassismus – „Affenlaute“ gegenüber Farbigen
Problempunkt
Der Kläger ist ein 37-jähriges, lediges Betriebsratsmitglied (seit 2009) und seit 13 Jahren bei einem internationalen Logistikunternehmen als Serviceagent mit einem Bruttomonatslohn i. H. v. 3.500 Euro beschäftigt. Er war am 14.2.2016 abgemahnt worden, weil er einem Kollegen in der Kantine zugerufen hatte: „Schau woanders hin, sonst ficke ich dich!“ Im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung am 7.11.2017 über den Umgang mit einem EDV-System betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten bzw. Affenlauten „Ugah, Ugah!“, der ihn darauf wiederum als „Stricher“ bezeichnete.
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Volker Stück

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