Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen
§§ 6, 8, 22 AGG
● Problempunkt
Die Beklagte, ein von der Bundespolizei beliehenes Unternehmen, erbringt Sicherheitsdienstleistungen bei der Passagier- und Gepäckkontrolle. Die Klägerin muslimischen Glaubens bewarb sich als Luftsicherheitsassistentin und übersandte ein Foto mit Kopftuch. Die Bewerbung wurde ohne Begründung abgelehnt; später wurde eine angebliche Lücke im Lebenslauf angeführt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
