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Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen

§§ 6, 8, 22 AGG

● Problempunkt

Die Beklagte, ein von der Bundespolizei beliehenes Unternehmen, erbringt Sicherheitsdienstleistungen bei der Passagier- und Gepäckkontrolle. Die Klägerin muslimischen Glaubens bewarb sich als Luftsicherheitsassistentin und übersandte ein Foto mit Kopftuch. Die Bewerbung wurde ohne Begründung abgelehnt; später wurde eine angebliche Lücke im Lebenslauf angeführt.

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