Gesamtzusage – ablösende Betriebsvereinbarung
Problempunkt
Der Kläger begehrt die kostenlose Weiternutzung von Fahrausweisen des Personennahverkehrs für sich und seine Ehefrau. Die Beklagte betreibt in Essen und Mülheim den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Arbeitsvertrag des Klägers nahm den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G/II) dynamisch in Bezug. Die Beklagte stellte ihren Beschäftigten und zunächst auch deren Ehepartnern auf Antrag unentgeltliche Fahrausweise zur Nutzung der Verkehrsmittel im ÖPNV zur Verfügung.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Omnibusfahrer im öffentlichen Personennahverkehr tätig. Die Rechtsvorgängerin der
Problempunkt
Zu entscheiden war die Frage, welche Vorgaben nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitgeber
Problempunkt
Die antragsstellende Arbeitgeberin erbringt Fahrdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin. Sie ist im
Herleitung des Ausgleichs und Rechtslage bis 2009
Den Wertausgleich bei der Scheidung hinsichtlich der in der Ehezeit erworbenen
Problempunkt
Der Kläger war zwischen 1965 und 1998 bei der Beklagten im höheren Management tätig. Nach der für ihn geltenden
Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 16.12.2020 (VI R 19/18, veröffentlicht am 24.6.2021) mit